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Kulturgut braucht internationalen Schutz
Dr. Uschi Eid, MdB (Bündnis 90/ Die Grünen ), Sprecherin für Auswärtige Kulturpolitik
In vielen Regionen der Welt sind bedeutende Kulturgüter bedroht. Nahezu täglich erreichen uns Meldungen über Raubgrabungen und zerstörerische Plünderungen von antiken Stätten, über den Diebstahl von Kunstgegenständen aus Kirchen und Museen in aller Welt, insbesondere in Ländern Asiens, Afrikas, Lateinamerikas und des Nahen Ostens. Wertvolle, für die kulturelle Identität der Völker prägende Kulturgüter und Zeugnisse des gemeinsamen kulturellen Erbes der Menschheit gehen verloren. Kulturerbe ist gewinnversprechende Ware auf international und hochprofessionell organisierten Schwarzmärkten. Nicht marodierende kleinkriminelle Einzeltäter sondern gut organisierte Hehlerbanden, die gezielte Aufträge aus der internationalen Kunst- und Museumswelt erhalten, ließen die Umsatzzahlen des illegalen Handels mit Kulturgütern in die Milliarden schnellen. Der verursachte Verlust ist unermesslich.
Es waren die Bilder der Sprengung der Buddha Statuen in Afghanistan, das Brandschatzen und die Museumsplünderungen im Irak, die sowohl Ausmaß des Verlustes kulturellen Erbes als auch die Notwendigkeit des internationalen Kulturgüterschutzes stärker ins Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit riefen.
Es geht hierbei nicht nur um die Bedeutung, Schutz und Erhalt des eigenen, nationalen Kulturerbes sondern um den Schutz des Kulturerbes anderer Nationen. Zwar beginnt wirksamer Kulturgutschutz in den Herkunftsstaaten, er ist aber auch und insbesondere Angelegenheit der internationalen Gemeinschaft.
Schon 1970 wurde mit der Verabschiedung der UNESCO Konvention zum Kulturgutschutz signalisiert, dass international abgestimmte Maßnahmen wie Rückführungspflichten, Im- und Exportverbote und die Anerkennung der Kulturgutschutzinteressen anderer Vertragstaaten unhintergehbarer Mindeststandard sind, um nationale und gemeinsame kulturelle Güter tatsächlich vor Diebstahl, Zerstörung und illegalem Handel wirksam schützen zu können. Deutschland zählte bis vor kurzem zu einem der wenigen Länder, die der UNESCO Konvention von 1970 - inzwischen Mindeststandard des internationalen Kulturgutschutzes - nicht beigetreten waren. 109 Staaten - darunter auch bedeutende Kunsthandelsländer wie Großbritannien und die Schweiz - haben das Abkommen inzwischen ratifiziert. Eine Tatsache, die in Deutschland für die redlichen Akteure des Kunsthandels, aber auch für Museen und Wissenschaftler fast rufschädigende Wirkung zeitigte. Das ändert sich nun - so weit die gute Nachricht. Die Vorarbeiten der rot-grünen Vorgängerregierung aufgreifend, hat die Bundesregierung das notwendige nationale Ausführungsgesetz vorgelegt, das im Januar im Bundestag verabschiedet wurde. Allerdings - und nun zur Kehrseite - wird es zur Lösung des akuten Problems, dem illegalen Handel mit Archäologischen Gütern aus Raubgrabungen, nur unzureichend beitragen können. Die hiervon in der Mehrzahl betroffenen Länder, nicht selten Entwicklungs- oder Schwellenländer mit schwacher Informations- und Infrastruktur oder Wissenschaftslandschaft dürften in der Praxis kaum Aussicht auf erfolgreiche Formulierung und Geltendmachung von Rückgabeansprüchen haben. Ihnen bleibt laut Ausführungsgesetz nunmehr lediglich 1 Jahr Zeit, um archäologische Bodenfunde aus Raubgrabungen nach deren "Auftauchen" nachträglich als nationales Kulturgut zu klassifizieren und somit unter besonderen Schutz stellen zu lassen. Das Argument der Rechtssicherheit für den Käufer hat hier gegenüber dem höchstmöglichen Schutz von Kulturgütern wohl schwerer gewogen. Praktikable und präzise Aufzeichnungs- und Informationspflichten für Kunsthändler, die mit bedeutsamen Kulturgütern handeln, sind unabdingbar für einen effektiven Schutz. Die Wege, die Kulturgüter nehmen, müssen über einen angemessenen Zeitraum hinweg nachvollziehbar sein. Warum im digitalen Zeitalter Aufzeichnungspflichten von mehr als 10 Jahren als "unzumutbarer bürokratischer Mehraufwand" erachtet werden, obwohl der Rückgabeanspruch erst nach 30 Jahren erlischt, ist somit ein eher fragwürdiges Zugeständnis an die von der Kunsthandelseite stets vorgetragenen Bedenken.
Wer begrüßt, dass die UNESCO-Konvention nun endlich von deutscher Seite ratifiziert ist, darf die Augen vor diesen Unzulänglichkeiten nicht verschließen. Ohne die ernsthafte Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes in naher Zukunft droht somit auch der längst überfällige Beitrittsschritt zum UNESCO-Abkommen hinter die Standardpraxis im internationalen Kulturgüterschutz zurück zu fallen. |
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